FAQ
Damit wir gemeinsam mit der Therapie starten können, benötigst du eine Heilmittelverordnung – also ein Rezept für Logopädie. Dieses erhältst du bei deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt, bei Kinderärzt:innen oder bei Fachärzt:innen wie HNO-Ärzt:innen, Neurolog:innen, Kieferorthopäd:innen oder Zahnärzt:innen.
Sobald du die Verordnung erhalten hast, kannst du dich direkt bei uns melden, um einen Termin zu vereinbaren oder dich auf unsere Warteliste setzen zu lassen.
Bitte beachte: Eine Verordnung ist ab Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig.
Eine Heilmittelverordnung für Logopädie ist ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig – innerhalb dieser Zeit muss die erste Therapiesitzung stattfinden. Läuft die Frist ab, verliert die Verordnung leider ihre Gültigkeit und du müsstest eine neue bei deinen Ärzt:innen ausstellen lassen.
Unser Tipp: Hol das Rezept am besten erst dann ab, wenn dein Ersttermin bei uns bereits feststeht. So gehst du sicher, dass alles reibungslos klappt.
Für eine logopädische Therapie ist grundsätzlich eine ärztliche Verordnung erforderlich. Du hast jedoch auch ohne Rezept die Möglichkeit, individuelle Zusatzleistungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch zu nehmen.
Du bist unsicher, was für dich am besten passt? Melde dich gerne bei uns – wir schauen gemeinsam, welche Option am sinnvollsten für dich ist.
Gesetzlich versichert? Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Therapiekosten von deiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Erwachsene leisten lediglich einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie eine einmalige Rezeptgebühr von 10 € pro Verordnung. Die Zuzahlung wird beim ersten Termin fällig und kann bequem per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind vollständig von Zuzahlungen befreit.
Privat versichert? Private Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Tarif in unterschiedlichem Umfang. Wir empfehlen dir, dich vorab bei deiner Versicherung über die genaue Kostenübernahme zu informieren. Zu Therapiebeginn schließen wir gemeinsam einen Behandlungsvertrag ab, der dich transparent über alle anfallenden Kosten informiert. Nach der Behandlung erhältst du von uns eine Rechnung, die du direkt bei deiner privaten Krankenversicherung einreichen kannst.
Zu Beginn der Therapie findet ein ausführlicher Anamnese- und Diagnostiktermin statt. In diesem ersten Termin lernen wir uns kennen, erfassen deine individuelle Situation und besprechen gemeinsam, welche Ziele wir in der Therapie verfolgen möchten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir einen persönlichen Therapieplan, der genau auf dich abgestimmt ist. Bei Kindern sind die Eltern dabei natürlich herzlich willkommen und ein wichtiger Teil des Prozesses.
Die Therapiesitzungen selbst gestalten wir so, dass sie zu dir passen – bei Kindern spielerisch und abwechslungsreich, bei Erwachsenen praxisnah und alltagsorientiert. Dabei arbeiten wir Schritt für Schritt daran, Sprache, Stimme oder Schlucken nachhaltig zu verbessern.
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten – je nach Verordnung sind aber auch 30 oder 60 Minuten möglich. Pro Rezept sind meist 10 Einheiten vorgesehen, die 1–2 Mal pro Woche stattfinden. Wie lange die Therapie insgesamt dauert, hängt vom Störungsbild und deiner persönlichen Situation ab. Im Anschluss entscheiden die behandelnden Ärzt:innen gemeinsam mit dir, ob eine Folgeverordnung sinnvoll ist.
Wir freuen uns darauf, dich bald bei uns begrüßen zu dürfen! Einen Termin kannst du ganz unkompliziert über unser Kontaktformular auf der Website anfragen. Um die Terminvergabe so reibungslos wie möglich zu gestalten, hilf uns gerne mit ein paar kurzen Angaben:
An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten bist du für die Therapie verfügbar?
Wann bist du gut für einen Rückruf erreichbar?
Alternativ erreichst du uns auch gerne telefonisch. Wir melden uns schnell und persönlich bei dir zurück.
Unsere Termine sind fest für dich reserviert und ein wichtiger Bestandteil unserer Praxisplanung. Um allen Patient:innen eine verlässliche und kontinuierliche Therapie ermöglichen zu können, bitten wir dich, Absagen so früh wie möglich mitzuteilen.
Bitte beachte folgende Regelung: Bei Absagen unter 24 Stunden vor dem Termin, bei Nichterscheinen oder bei Erscheinen ohne gültige Verordnung berechnen wir eine Ausfallgebühr von 77€, da wir den Termin in der Kürze der Zeit meist nicht mehr neu vergeben können. Bitte beachte, dass diese Gebühr weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstattet wird.
Sollte es uns ausnahmsweise gelingen, den Termin kurzfristig anderweitig zu besetzen, entfällt die Ausfallgebühr selbstverständlich.
Melden Sie sich gerne direkt bei uns.