Leistungen
Eine logopädische Behandlung kann nach ärztlicher Erstdiagnose und Verordnung beginnen. Die Therapieeinheiten finden in der Regel einmal wöchentlich für 45 Minuten statt – in unserer Praxis oder bei Bedarf auch als Hausbesuch.
Störungen des Schluckmusters sowie Einschränkungen in der Funktion und Wahrnehmung der orofazialen Muskulatur.
Beeinträchtigungen in der Bildung einzelner Laute oder Lautverbindungen, häufig in Verbindung mit einer Schwäche der Mundmuskulatur.
Verzögerungen oder Einschränkungen in den Bereichen Wortschatz, Grammatik, Aussprache, Sprachverständnis sowie Kommunikation und soziale Interaktion – auch im Zusammenhang mit Syndromen, Autismus-Spektrum-Störungen oder Verhaltensbesonderheiten.
Beim Stottern treten unfreiwillige Wiederholungen, Dehnungen oder Blockierungen von Lauten und Silben auf. Poltern zeigt sich durch ein überhastetes, unrhythmisches Sprechen mit artikulatorischen Veränderungen.
Schluckstörungen infolge organischer oder neurologischer Ursachen, die den physiologischen Ablauf des Schluckvorgangs beeinträchtigen.
Veränderungen des Stimmklangs sowie Einschränkungen der stimmlichen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit – funktionell oder organisch bedingt.
Erworbene zentrale Sprachstörung nach einer Hirnschädigung (z. B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder Hirntumor) mit Auswirkungen auf das Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben.
Neurogene Sprechstörungen nach Schädigung des Nervensystems (z. B. bei Schlaganfall, Multipler Sklerose, Morbus Parkinson oder ALS) mit Einschränkungen in der Steuerung der Sprechbewegungen sowie in Artikulation, Rhythmus und Sprechverhalten.
Eine Überweisung zur Logopädie ist durch folgende Fachrichtungen möglich: Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeinmedizin, HNO, Neurologie, Psychiatrie, Zahnmedizin, Kieferorthopädie, Phoniatrie sowie spezialisierte Fachzentren.